Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, wird die sogenannte WindEnergieDividende, welche Hessenforst betroffenen und Anrainergemeinden in Aussicht gestellt hat, wenn auf langeseigenen Flächen Windkraftanlagen errichtet werden, nur dann gezahlt, wenn die betroffene Gemeinde bislang noch keinerlei Einnahmen aus Windkraftprojekten erzielt!
Das bedeutet also:
Wenn die Gemeinde bereits Einnahmen erzielt durch direkte Beteiligung an Windfarmen, Grundstückspacht oder Gestattungsentgelten, dann gibts nicht einen Cent von Hessen-Forst!
Jetzt will also nicht nur die MSH die im städtebaulichen Vertrag festgelegten Pachten auf gemeindeeigenen Flächen am Eckmannshain nicht mehr zahlen, weil Sie gemerkt hat, dass es ein Schildbürgerstreich ist, Windräder in einem Tal(!) zu errichten (das macht der Typ der errichteten Anlage dann auch nicht mehr wett) – nein auch die für die im Hegwald auf Hessen-Forst-Grundstücken errichteten Anlagen in diesem Tal des Trockenauer Baches gibt es die von Bürgermeister Schlosser gefeierte Beteiligung nicht.
Kleiner Tipp Herr Schlosser: Aufwachen, Reißleine ziehen und diesen Quatsch endlich sein lassen.
Update 15.08.2016
Details stehen jetzt im Hessischen Staatsanzeiger, Ausgabe 31/2016 zur Verfügung.
Laden Sie die entsprechenden Seiten als PDF herunter:
- Staatsanzeiger Hessen WindEnergieDividende – Teil 1
- Staatsanzeiger Hessen WindEnergieDividende – Teil 2
(Hinweis: Aufgrund der Struktur der Webseite des Staatsanzeigers, kann es dazu kommen, dass der Link nach einiger Zeit nicht mehr funktioniert! Dies lässt sich von unserer Seite aus leider nicht vermeiden)
PS: Auch Bürgermeister Schneider wird sich ärgern, denn die Stadt Ulrichstein kriegt natürlich auch nix. Egal, ob es um den Feldataler Teil am Eckmannshain auf Hessen-Forst-Grundstücken im Hegwald oder um den umstrittenen Zwirnberg geht.