Für Hessen sind die hier genannten 3.000 m purer Luxus: Hier gesteht man dem Rotmilan nach einer sogenannten Einzelfallprüfung häufig gerade mal 500 m Abstand (vom Mastfuß!) zu. Bei mehr als 1.000 m Abstand wird auf eine Raumnutzumgsanalyse verzichtet - auch in EU Vogelschutzgebieten! So geschehen z. B. bei den zwei neuen Windkraftanlagen der OVAG mit dem Projektierer HessenEnergie am Kopf bei Ulrichstein. Großvögel wurden hier nur über 2 Monate und 7 Tage kartiert und dies vom RP Gießen als vollkommen ausreichend betrachtet. Weiterlesen
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