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Channel: Helpershain – BI Gegenwind Vogelsberg
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PM Naturschutzinitiative: Gutachterbüros und Genehmigungsbehörden haben im Vogelsberg versagt

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13.08.2018 - PRESSEMITTEILUNG der NATURSCHUTZINITIATIVE e. V. (NI)

„Baumklopfer“ in Hessen ist kein Einzelfall!

„Auch wenn sich die Hessen Energie und die Gutachterfirma Ecoda in der regionalen Presse vordergründig vom „Baumklopfer“ distanzieren, versuchen diese dennoch gleichzeitig, das verbotene Handeln des „Gutachters“ als „Einzelfall“ zu bagatellisieren“, erklärte der bundes- und landesweit tätige Umweltverband NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Die NI weist darauf hin, dass es nach dem Bundesnaturschutzgesetz u. a. verboten ist, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Dies gilt unabhängig von irgendwelchen Abständen und Vorhaben. Gerade ein - wie behauptet - „erfahrener“ Gutachter sollte wissen, dass ein solches Verhalten nicht haltbar ist und strafbar sein kann. Der besagte Horst befindet sich in einem Abstand von ca. 1050 m zu einer der geplanten Windenergieanlagen und ist damit sehr wohl planungsrelevant, da mindestens im Radius von 3000 Metern eine Raumnutzungsanalyse hätte erstellt werden müssen. Weiterlesen

(BI Gegenwind Vogelsberg.)


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